Expertise im Familienrecht · bundesweit · Rückmeldung in 24 h
Scheidung · Trennung · Unterhalt · Zugewinn

Ihr Anwalt für die Scheidung: planbar, fair, ohne Kostenfalle.

KI-Ersteinschätzung in 2 Minuten – danach prüft eine Kanzlei mit Expertise im Familienrecht Ihren Fall. Sie sehen Kosten, Ablauf und Ihre Ansprüche schwarz auf weiß, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Trennungsjahr: Der dokumentierte Stichtag entscheidet, wann Sie einreichen können
Kostenrahmen vor Mandat Einvernehmlich: ein Anwalt genügt Verfahrenskostenhilfe wird geprüft

Ihr Scheidungskosten-Check

Live berechnet
2.400 €
2.000 €
Einvernehmliche Scheidung?
Beide sind sich einig – dann genügt ein Anwalt für das Verfahren.
Kosten Ihrer einvernehmlichen Scheidung*
ca. 3.300 €
Ihre Ersparnis gegenüber zwei Anwältenca. 2.400 €
Bei Kostenteilung: je Ehegatteca. 1.650 €
davon Gerichtskostenca. 650 €

*Vereinfachte Näherung: Verfahrenswert = 3 Nettomonatseinkommen beider Ehegatten + Versorgungsausgleich, gesetzl. RVG-/FamGKG-Gebühren. Unverbindlich, kein Rechtsrat. Bei geringem Einkommen übernimmt ggf. die Verfahrenskostenhilfe.

Die teuerste Scheidung ist die unvorbereitete.

Beim Versorgungsausgleich geht es um Ihre Rente – Fehler hier kosten oft mehr als das Auto vor der Tür. Und eine ungeprüft unterschriebene Scheidungsfolgenvereinbarung bindet Sie bei Unterhalt und Zugewinn auf Jahre. Erst prüfen lassen, dann unterschreiben.

So funktioniert’s

Drei Schritte. Volle Kostenklarheit, bevor Sie sich binden.

Die Ersteinschätzung kostet Sie nichts. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn Sie Ablauf, Ansprüche und den konkreten Kostenrahmen kennen.

Unverbindlich

KI-Ersteinschätzung

Sie beantworten wenige Fragen zu Trennung, Einkommen, Kindern und Vermögen. Die KI ordnet Ihren Fall ein und berechnet Verfahrenswert und Kostenrahmen.

2 Minuten
Unverbindlich

Eine Kanzlei prüft Ihren Fall

Eine Kanzlei mit Expertise im Familienrecht prüft Trennungsjahr, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinn – und ob Verfahrenskostenhilfe für Sie infrage kommt.

Rückmeldung in 24 h

Anwalt reicht Ihre Scheidung ein

Erst wenn die Zahlen für Sie stimmen, mandatieren Sie. Ihr Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und regelt die Scheidungsfolgen sauber mit.

Gesetzliche Gebühren, keine Überraschungen

Warum mit einer Kanzlei?

Geschieden ist man schnell. Gut geschieden ist Planung.

Das Gericht spricht die Scheidung aus – aber Unterhalt, Rente, Haus und Zugewinn regelt niemand automatisch richtig. Genau dort entscheidet sich, was die Trennung Sie wirklich kostet.

Unvorbereitet in die Scheidung

  • Versorgungsausgleich läuft ungeprüft durch – falsche Rentenaufteilung fällt oft erst Jahrzehnte später auf
  • Unterhalt zu hoch oder zu niedrig angesetzt – jeder Monat summiert sich
  • Trennungsjahr nicht dokumentiert – die Scheidung verzögert sich um Monate
  • Streit um Haus und Zugewinn eskaliert – zwei Anwälte, Gutachten, Jahre vor Gericht
Ergebnis: Die Folgekosten übersteigen die Verfahrenskosten um ein Vielfaches.

Mit Expertise im Familienrecht

  • Scheidungsfolgen komplett geregelt: Unterhalt, Zugewinn, Umgang, Hausrat – verbindlich und endgültig
  • Versorgungsausgleich geprüft – wo sinnvoll, wird er vertraglich angepasst oder ausgeschlossen
  • Einvernehmlicher Weg strukturiert: ein Anwalt, kürzeres Verfahren, halbe Kosten
  • Trennungsjahr, Steuerklassen und Fristen von Anfang an richtig gesetzt
Der Anwalt kostet einmal – Fehler bei Rente und Unterhalt kosten jedes Jahr.

Kosten – ohne Kleingedrucktes

Was Ihre Scheidung wirklich kostet.

Scheidungskosten sind gesetzlich geregelt und hängen vom Einkommen ab – nicht vom Streitwert Ihrer Gefühle. Für die meisten gilt einer dieser drei Wege:

Einvernehmlich: ein Anwalt genügt

Sind Sie sich einig, stellt nur ein Ehegatte den Antrag – mit Anwalt. Der andere stimmt ohne eigenen Anwalt zu. Das spart die zweiten Anwaltskosten, oft mehrere tausend Euro.

Verfahrenskostenhilfe möglich

Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Verfahrenskosten ganz oder als zinsloses Darlehen. Ob Sie Anspruch haben, prüfen wir in der Ersteinschätzung automatisch mit.

Gesetzlich geregelte Gebühren

Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach RVG und FamGKG – berechnet aus dem Verfahrenswert. Keine Stundensätze, keine Überraschungen: Ihren Rahmen zeigt der Rechner oben.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Brauchen wir wirklich beide einen Anwalt?
Nein. Anwaltszwang gilt nur für den, der den Scheidungsantrag stellt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen – das spart die zweiten Anwaltskosten. Wichtig zu wissen: Der Anwalt vertritt rechtlich nur den Antragsteller. Ob das für Ihre Situation passt oder eine eigene Beratung sinnvoll ist, klärt die Ersteinschätzung ehrlich mit Ihnen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eingereicht werden kann nach dem Trennungsjahr – deshalb zählt der dokumentierte Trennungszeitpunkt. Das Verfahren selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen meist 4–6 Monate; der Versorgungsausgleich bestimmt dabei oft das Tempo. Wer früh strukturiert, ist am Ende schneller geschieden.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Scheidung?
In aller Regel nein – das Scheidungsverfahren selbst ist vom Rechtsschutz fast immer ausgeschlossen; manche Tarife übernehmen lediglich eine Erstberatung. Ehrlichkeit gehört dazu: Verlassen Sie sich hier nicht auf die Police. Dafür prüfen wir automatisch, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie infrage kommt.
Was macht die KI – und was der Anwalt?
Die KI strukturiert Ihren Fall: Trennungszeitpunkt, Einkommen, Kinder, Rentenanrechte, Vermögen – und berechnet Verfahrenswert und Kostenrahmen. Die rechtliche Bewertung, Gestaltung der Scheidungsfolgen und das Verfahren übernimmt ausschließlich eine Kanzlei mit Expertise im Familienrecht.

Finden Sie in 2 Minuten heraus, was Ihre Scheidung kostet – und wie Sie richtig starten.

KI-Ersteinschätzung jetzt, anwaltliche Bewertung in 24 Stunden. Mandat erst, wenn die Zahlen für Sie stimmen.

Unverbindlich · Kostenrahmen vor jeder Entscheidung · Expertise im Familienrecht

KI-GESTÜTZTE RECHTSINFORMATION

Sie interagieren mit Lexi, einem KI-gestützten Rechtsinformationssystem.

Dies ist keine Rechtsberatung. Ein Anwalt sollte die Ergebnisse bewerten.

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Muster-Landingpage. Alle Rechenwerte sind unverbindliche Orientierungen auf Basis der gesetzlichen RVG-/FamGKG-Gebühren und vereinfachter Näherungen (Verfahrenswert, Versorgungsausgleich); sie ersetzen keine Rechtsberatung. Rechtsdienstleistungen erbringen ausschließlich zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Expertise im Familienrecht

Scheidung – ohne den teuren Streit.

Einvernehmlich ist Ihre Scheidung deutlich günstiger, als die meisten denken. Sehen Sie sofort, was auf Sie zukommt.

4.500 €
Einvernehmlich: ab ca.3.050 €
Bei streitiger Scheidung (zwei Anwälte)bis 5.450 €
Ihre mögliche Ersparnisbis 2.400 €

*Gesetzliche Gebühren (Anwalt + Gericht), grobe Orientierung. Ihre genauen Kosten zeigt die kostenlose Prüfung.

Gut zu wissen: Ihr Trennungsjahr läuft ab der Trennung – auch in derselben Wohnung. Früh planen spart Geld und Nerven.
4,8/5 Bewertungenkostenlos & unverbindlichRückmeldung in 24 h

Warum einvernehmlich fast immer gewinnt

Ein gemeinsamer Ablauf statt zwei Fronten: nur ein Anwalt nötig, geringere Verfahrenskosten, schnellerer Termin. Und wo Einigkeit noch fehlt, verhandelt Ihr Anwalt genau die Punkte, die wirklich zählen – Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich.

So läuft's

1Situation schildern: 6 kurze Fragen, 2 Minuten – die KI ordnet Trennungsjahr, Kosten und Ablauf ein.
2Eine Kanzlei mit Expertise im Familienrecht prüft: Ihren günstigsten Weg und die genauen Kosten – schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
3Sie entscheiden: Ein Mandat kommt nur zustande, wenn Weg und Preis für Sie stimmen.

Kurz beantwortet

Brauchen wir wirklich zwei Anwälte?

Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt – nur wer den Antrag stellt, braucht einen. Das halbiert die Anwaltskosten und ist der größte Sparhebel.

Was, wenn wir uns (noch) nicht einig sind?

Dann lohnt sich die Prüfung erst recht: Oft lassen sich Streitpunkte wie Unterhalt oder Hausrat vorab verhandeln, sodass die Scheidung selbst einvernehmlich laufen kann – zum günstigen Tarif.

Was ist bei geringem Einkommen?

Dann kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht – der Staat übernimmt die Kosten ganz oder als zinsloses Darlehen. Ehrlich gesagt: Rechtsschutzversicherungen zahlen die Scheidung selbst nicht; manche übernehmen eine Erstberatung.