Fachanwälte für Familienrecht · bundesweit · Rückmeldung in 24 h
Scheidung · Trennung · Unterhalt · Zugewinn

Ihr Anwalt für die Scheidung: planbar, fair, ohne Kostenfalle.

KI-Ersteinschätzung in 2 Minuten – danach prüft ein Fachanwalt für Familienrecht Ihren Fall. Sie sehen Kosten, Ablauf und Ihre Ansprüche schwarz auf weiß, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Trennungsjahr: Der dokumentierte Stichtag entscheidet, wann Sie einreichen können
Kostenrahmen vor Mandat Einvernehmlich: ein Anwalt genügt Verfahrenskostenhilfe wird geprüft

Ihr Scheidungskosten-Check

Live berechnet
2.400 €
2.000 €
Einvernehmliche Scheidung?
Beide sind sich einig – dann genügt ein Anwalt für das Verfahren.
Kosten Ihrer einvernehmlichen Scheidung*
ca. 3.300 €
Ihre Ersparnis gegenüber zwei Anwältenca. 2.400 €
Bei Kostenteilung: je Ehegatteca. 1.650 €
davon Gerichtskostenca. 650 €

*Vereinfachte Näherung: Verfahrenswert = 3 Nettomonatseinkommen beider Ehegatten + Versorgungsausgleich, gesetzl. RVG-/FamGKG-Gebühren. Unverbindlich, kein Rechtsrat. Bei geringem Einkommen übernimmt ggf. die Verfahrenskostenhilfe.

Die teuerste Scheidung ist die unvorbereitete.

Beim Versorgungsausgleich geht es um Ihre Rente – Fehler hier kosten oft mehr als das Auto vor der Tür. Und eine ungeprüft unterschriebene Scheidungsfolgenvereinbarung bindet Sie bei Unterhalt und Zugewinn auf Jahre. Erst prüfen lassen, dann unterschreiben.

So funktioniert’s

Drei Schritte. Volle Kostenklarheit, bevor Sie sich binden.

Die Ersteinschätzung kostet Sie nichts. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn Sie Ablauf, Ansprüche und den konkreten Kostenrahmen kennen.

Unverbindlich

KI-Ersteinschätzung

Sie beantworten wenige Fragen zu Trennung, Einkommen, Kindern und Vermögen. Die KI ordnet Ihren Fall ein und berechnet Verfahrenswert und Kostenrahmen.

2 Minuten
Unverbindlich

Fachanwalt prüft Ihren Fall

Ein Fachanwalt für Familienrecht prüft Trennungsjahr, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinn – und ob Verfahrenskostenhilfe für Sie infrage kommt.

Rückmeldung in 24 h

Anwalt reicht Ihre Scheidung ein

Erst wenn die Zahlen für Sie stimmen, mandatieren Sie. Ihr Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und regelt die Scheidungsfolgen sauber mit.

Gesetzliche Gebühren, keine Überraschungen

Warum mit Fachanwalt?

Geschieden ist man schnell. Gut geschieden ist Planung.

Das Gericht spricht die Scheidung aus – aber Unterhalt, Rente, Haus und Zugewinn regelt niemand automatisch richtig. Genau dort entscheidet sich, was die Trennung Sie wirklich kostet.

Unvorbereitet in die Scheidung

  • Versorgungsausgleich läuft ungeprüft durch – falsche Rentenaufteilung fällt oft erst Jahrzehnte später auf
  • Unterhalt zu hoch oder zu niedrig angesetzt – jeder Monat summiert sich
  • Trennungsjahr nicht dokumentiert – die Scheidung verzögert sich um Monate
  • Streit um Haus und Zugewinn eskaliert – zwei Anwälte, Gutachten, Jahre vor Gericht
Ergebnis: Die Folgekosten übersteigen die Verfahrenskosten um ein Vielfaches.

Mit Fachanwalt für Familienrecht

  • Scheidungsfolgen komplett geregelt: Unterhalt, Zugewinn, Umgang, Hausrat – verbindlich und endgültig
  • Versorgungsausgleich geprüft – wo sinnvoll, wird er vertraglich angepasst oder ausgeschlossen
  • Einvernehmlicher Weg strukturiert: ein Anwalt, kürzeres Verfahren, halbe Kosten
  • Trennungsjahr, Steuerklassen und Fristen von Anfang an richtig gesetzt
Der Anwalt kostet einmal – Fehler bei Rente und Unterhalt kosten jedes Jahr.

Kosten – ohne Kleingedrucktes

Was Ihre Scheidung wirklich kostet.

Scheidungskosten sind gesetzlich geregelt und hängen vom Einkommen ab – nicht vom Streitwert Ihrer Gefühle. Für die meisten gilt einer dieser drei Wege:

Einvernehmlich: ein Anwalt genügt

Sind Sie sich einig, stellt nur ein Ehegatte den Antrag – mit Anwalt. Der andere stimmt ohne eigenen Anwalt zu. Das spart die zweiten Anwaltskosten, oft mehrere tausend Euro.

Verfahrenskostenhilfe möglich

Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Verfahrenskosten ganz oder als zinsloses Darlehen. Ob Sie Anspruch haben, prüfen wir in der Ersteinschätzung automatisch mit.

Gesetzlich geregelte Gebühren

Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach RVG und FamGKG – berechnet aus dem Verfahrenswert. Keine Stundensätze, keine Überraschungen: Ihren Rahmen zeigt der Rechner oben.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Brauchen wir wirklich beide einen Anwalt?
Nein. Anwaltszwang gilt nur für den, der den Scheidungsantrag stellt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen – das spart die zweiten Anwaltskosten. Wichtig zu wissen: Der Anwalt vertritt rechtlich nur den Antragsteller. Ob das für Ihre Situation passt oder eine eigene Beratung sinnvoll ist, klärt die Ersteinschätzung ehrlich mit Ihnen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eingereicht werden kann nach dem Trennungsjahr – deshalb zählt der dokumentierte Trennungszeitpunkt. Das Verfahren selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen meist 4–6 Monate; der Versorgungsausgleich bestimmt dabei oft das Tempo. Wer früh strukturiert, ist am Ende schneller geschieden.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Scheidung?
In aller Regel nein – das Scheidungsverfahren selbst ist vom Rechtsschutz fast immer ausgeschlossen; manche Tarife übernehmen lediglich eine Erstberatung. Ehrlichkeit gehört dazu: Verlassen Sie sich hier nicht auf die Police. Dafür prüfen wir automatisch, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie infrage kommt.
Was macht die KI – und was der Anwalt?
Die KI strukturiert Ihren Fall: Trennungszeitpunkt, Einkommen, Kinder, Rentenanrechte, Vermögen – und berechnet Verfahrenswert und Kostenrahmen. Die rechtliche Bewertung, Gestaltung der Scheidungsfolgen und das Verfahren übernimmt ausschließlich ein Fachanwalt für Familienrecht.

Finden Sie in 2 Minuten heraus, was Ihre Scheidung kostet – und wie Sie richtig starten.

KI-Ersteinschätzung jetzt, anwaltliche Bewertung in 24 Stunden. Mandat erst, wenn die Zahlen für Sie stimmen.

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