KI-Ersteinschätzung in 2 Minuten – danach prüft ein Fachanwalt für Familienrecht Ihren Fall. Sie sehen Kosten, Ablauf und Ihre Ansprüche schwarz auf weiß, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
*Vereinfachte Näherung: Verfahrenswert = 3 Nettomonatseinkommen beider Ehegatten + Versorgungsausgleich, gesetzl. RVG-/FamGKG-Gebühren. Unverbindlich, kein Rechtsrat. Bei geringem Einkommen übernimmt ggf. die Verfahrenskostenhilfe.
Beim Versorgungsausgleich geht es um Ihre Rente – Fehler hier kosten oft mehr als das Auto vor der Tür. Und eine ungeprüft unterschriebene Scheidungsfolgenvereinbarung bindet Sie bei Unterhalt und Zugewinn auf Jahre. Erst prüfen lassen, dann unterschreiben.
So funktioniert’s
Die Ersteinschätzung kostet Sie nichts. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn Sie Ablauf, Ansprüche und den konkreten Kostenrahmen kennen.
Sie beantworten wenige Fragen zu Trennung, Einkommen, Kindern und Vermögen. Die KI ordnet Ihren Fall ein und berechnet Verfahrenswert und Kostenrahmen.
Ein Fachanwalt für Familienrecht prüft Trennungsjahr, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinn – und ob Verfahrenskostenhilfe für Sie infrage kommt.
Erst wenn die Zahlen für Sie stimmen, mandatieren Sie. Ihr Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und regelt die Scheidungsfolgen sauber mit.
Warum mit Fachanwalt?
Das Gericht spricht die Scheidung aus – aber Unterhalt, Rente, Haus und Zugewinn regelt niemand automatisch richtig. Genau dort entscheidet sich, was die Trennung Sie wirklich kostet.
Kosten – ohne Kleingedrucktes
Scheidungskosten sind gesetzlich geregelt und hängen vom Einkommen ab – nicht vom Streitwert Ihrer Gefühle. Für die meisten gilt einer dieser drei Wege:
Sind Sie sich einig, stellt nur ein Ehegatte den Antrag – mit Anwalt. Der andere stimmt ohne eigenen Anwalt zu. Das spart die zweiten Anwaltskosten, oft mehrere tausend Euro.
Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Verfahrenskosten ganz oder als zinsloses Darlehen. Ob Sie Anspruch haben, prüfen wir in der Ersteinschätzung automatisch mit.
Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach RVG und FamGKG – berechnet aus dem Verfahrenswert. Keine Stundensätze, keine Überraschungen: Ihren Rahmen zeigt der Rechner oben.
Häufige Fragen
KI-Ersteinschätzung jetzt, anwaltliche Bewertung in 24 Stunden. Mandat erst, wenn die Zahlen für Sie stimmen.
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